Preise variieren je nach Stadt
Stefanie
* Sie müssen alternativ weitere Stunden hinzubuchen oder in den bereits geplanten Stunden berücksichtigen. Nicht jede Reinigungskraft kann alle Leistungen ausführen.
Fensterputzen
Wäsche
Kühlschrankreinigung
Ofenreinigung
Bügeln
Private Auftraggeber dürfen grundsätzlich für die Inanspruchnahme von haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der Aufwendungen, höchstens EUR 4.000 im Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Arbeiten in ihrem Haushalt ausgeführt worden sind (§35 a EStG). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Rechnungsbeispiel
Nach Steuerabzug von 20%
60,60€