Bis zu 20% einsparen
Private Auftraggeber dürfen grundsätzlich für die Inanspruchnahme von haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der Aufwendungen, höchstens EUR 4.000 im Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Arbeiten in ihrem Haushalt ausgeführt worden sind (§35 a EStG). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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